Auszahlung der Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst ab April 2023

Bei den außerplanmäßigen Tarifverhandlungen zur anteiligen Übernahme des TVöD-Abschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst haben sich der AWO Arbeitgeberverband und ver.di am 06.12.2022 grundsätzlich darüber geeinigt, dass die im TVöD gezahlten SuE-Zulagen gleichermaßen auch im TV AWO NRW gezahlt werden. Dennoch gab es noch zahlreiche Detailfragen zu klären, denn die Eingruppierungsmerkmale von TVöD und TV AWO NRW weichen in einigen Tätigkeiten voneinander ab.

Am 10.03.2023 hat sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland über die noch offenen Fragen zur Umsetzung mit ver.di geeinigt. Der Tarifvertrag ist nun im Unterschriftsverfahren.

Wir, sichern zu, dass die SuE-Zulage spätestens ab April, rückwirkend zu Januar 2023 bis einschließlich EG 9 ausbezahlt wird.

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