Wir ermöglichen Teilhabe und Selbstbestimmung – mit unseren Betreuungskonzepten, der Inklusionsbegleitung und heilpädagogischen Leistungen
Engagement für Menschen mit Behinderung
Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Einschränkungen so leben können, wie sie es sich wünschen. Als Leistungserbringerin mit verschiedenen Angeboten setzen wir uns für die Förderung größtmöglicher sozialer Teilhabe aller Menschen ein.
Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zum Thema Eingliederungshilfe:
Hilfe für Erwachsene
Erwachsen sein bedeutet selbstbestimmt sein. Deshalb helfen wir Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen dabei, ein möglichst freies selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Mitarbeitenden des Sommerbergs, unserer Tochtergesellschaft Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH, finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Unterstützung und Assistenz. Bei Ihnen zu Hause, in unseren Tages(förder)angeboten oder in unseren betreuten Wohnformen.
Inklusionsbegleitung
In Nordrhein-Westfalen können Sie als Eltern entscheiden, ob Sie für Ihr Kind mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Regelschule oder eine Förderschule wählen. Kinder und Jugendliche mit einem solchen Unterstützungsbedarf können individuelle Hilfen in Form von Schul- oder Integrationsbegleitung erhalten.
Der Sommerberg bietet für die Inklusionsbegleitung gut ausgebildete Fachkräfte, die sich am individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes/Jugendlichen orientieren.
Wenn Sie mehr über die Angebote des Sommerbergs wissen möchten oder Sie die passende Ansprechperson suchen:
Heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Zuständig für die heilpädagogischen Leistungen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ist der Landschaftsverband Rheinland. Unser Referat Kinder und Jugend informiert und berät die Träger von Kindertageseinrichtungen bei pädagogischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und Themen.
Ansprechpartnerin für die Beratung der Träger:
Vor dem Gesetz sind alle gleich – das Bundesteilhabegesetz
Zahlreiche Kindertageseinrichtungen unseres Bezirksgebiets verfügen über eine langjährige Erfahrung in der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Unsere Aufgabe ist es eine Entwicklungsumgebung zu schaffen, die dem individuellen Anspruch auf Teilhabe und Unterstützung eines jeden Kindes gerecht wird.
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit bildet das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Es hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern.
Weitere Angebote für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier: