Vor dem Gesetz sind alle gleich, ob sie jung sind oder alt – das Bundesteilhabegesetz
Wir sorgen dafür, dass in unseren Tageseinrichtungen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam aufwachsen.
Zahlreiche Kindertageseinrichtungen der AWO am Mittelrhein verfügen über eine langjährige Erfahrung in der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Andere Kitas sind noch auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungseinrichtung. Ihre Aufgabe ist es, eine Entwicklungsumgebung zu schaffen, die dem individuellen Anspruch auf Teilhabe und Unterstützung eines jeden Kindes gerecht wird.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Bundesteilhabegesetz. Es hat zum Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern.
Zuständig für die heilpädagogischen Leistungen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ist der Landschaftsverband Rheinland. Das Referat Kinder und Jugend informiert und berät die Träger von Kindertageseinrichtungen bei pädagogischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen und Themen.