Auch unsere Leute an der Spitze sind immer mitten im Geschehen – das Präsidium und der Vorstand der AWO Mittelrhein

Wir übernehmen gerne die Verantwortung – nicht nur für die Menschen, die unsere Unterstützung suchen, sondern auch für die vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dank derer diese Aufgaben erst erfüllt werden können.

Das Präsidiumsmodell trennt die Verantwortlichkeiten für das operative Geschäft und damit einhergehend auch die Haftung und die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen.

Das Präsidium wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die 15 ehrenamtlichen Mitglieder geben während dieser Zeit die politischen Leitsätze und Ausrichtungen vor. Das Präsidium ist das Kontrollorgan für den hauptamtlichen Vorstand, der die geschäftsführenden Tätigkeiten übernimmt.

AWO Bezirksverband Mittelrhein — Das Präsidiumsmodell trennt die Verantwortlichkeiten für das operative Geschäft und damit einhergehend auch der Haftung und die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen.

Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus:

und

Martina Buhr | Sven Cramer | Stephan Gatter | Helga Kühn-Mengel | Barbara Lackner | Tobias Siefen
Hans Mettig | Bernd Reibel | Heinz Willi Ruiters | Karl Schultheis | Roswitha Stock | Udo Zimmer

Revisoren:

Karl Ernst Forisch | Hartwig Meier | Günter Prast

Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

Der Vorstand

Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

Die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder werden vom Präsidium des AWO Bezirksverbands Mittelrhein e. V. ernannt.

Der Bezirksvorstand verantwortet die operativen Geschäftsbereiche mitsamt dem Haftungsrisiko. Der Vorstand leitet den Bezirksverband eigenverantwortlich und vertritt ihn nach außen.

Der Vorstand besteht aus:

Besonderer Vertreter nach § 30 BGB

Weitere Vereinsorgane sind die Bezirkskonferenz und der Bezirksausschuss.

Die Zusammensetzung der Bezirkskonferenz ist der Satzung zu entnehmen (§ 6 auf den Seiten 4,5 und 6).

Die Mitglieder des Bezirksausschusses nach § 9 der Satzung sind hier einzusehen.