Wir verpflichten uns zu Transparenz!

Das Vertrauen unserer Mitglieder, Mitarbeitenden, Spender*innen, Fördermittelgeber*innen und Freund*innen der AWO liegt uns sehr am Herzen. Das Thema Transparenz ist Teil unseres Selbstverständnisses. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Damit verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Name: Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V.
Kurzbezeichnung: AWO Mittelrhein
Sitz: Köln
Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister VR 5133 des Amtsgerichts Köln.

Anschrift: Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V.
Rhonestraße 2 a | 50765 Köln

Tel.: 0221 57998-0
Fax: 0221 57998-59
E-Mail: info@awo-mittelrhein.de

Gründungsjahr: Gründungsbeschluss und konstituierende Sitzung am 08.10.1949
Eintragung ins VR-Register am 04.08.1951

Der AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. wurde am 8. Oktober 1949 gegründet. Er ist vereinsrechtlich organisiert.

Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Verantwortlich und Ansprechpartner:

  • Nick Fienhold

    Nick Fienhold
    Kaufmännische Leitung | Besonderer Vertreter nach § 30 BGB

    Tel.: 0221 57998-147

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    AWO Bezirksverband Mittelrhein — Nick Fienhold - Zentrale Steuerung und interne Dienstleistungen/ Leitung

Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

  • Das Verbandsstatut ist unsere Verfassung für den gesamten Verband.

  • Das Grundsatzprogramm beschreibt unsere verbandlichen Leitlinien.

  • Die Satzung regelt das Vereinsrecht im Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V.

  • Der AWO-Governance-Kodex regelt unsere verbandliche Compliance-Richtlinie.

Angaben zur Steuerbegünstigung

Der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V. (Steuernummer 217/5950/0788) ist gemäß Anlage 1 zum Bescheid für 2019 über Körperschaftsteuer des Finanzamtes Köln-Nord vom 05.08.2021 teilweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Der Verein fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke. Dazu gehören u.a.:

  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe,

  • Förderung des Wohlfahrtswesens,

  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,

  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements,

  • Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, Förderung der Aussiedler und Spätaussiedler

  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

  • Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,

  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.

Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

Das Präsidiumsmodell trennt die Verantwortlichkeiten für das operative Geschäft und damit einhergehend auch die Haftung und die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen.

Das Präsidium wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die 15 ehrenamtlichen Mitglieder geben während dieser Zeit die politischen Leitsätze und Ausrichtungen vor. Das Präsidium ist das Kontrollorgan für den hauptamtlichen Vorstand, der die geschäftsführenden Tätigkeiten übernimmt.

Die Zusammensetzung des Präsidiums sowie der Revisoren ist hier dargestellt.

Informationen zum Vereinsvorstand finden Sie hier.

Weitere Organe sind die Bezirkskonferenz und der Bezirksausschuss.

Die Zusammensetzung der Bezirkskonferenz ist der Satzung (§ 6) zu entnehmen.

Die Mitglieder des Bezirksausschusses nach § 9 der Satzung sind:

  • Mitglieder des Präsidiums
  • die*der Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Funktion
  • der*dem Vorsitzenden des Vorstands mit beratender Funktion
  • je zwei Vertreterinnen*Vertretern der Kreisverbände/Regionalverbände einem*einer Vertreter*in des Bezirksjugendwerkes.

    Eine Liste der Mitglieder finden Sie hier.

Tätigkeitsbericht

Die Tätigkeiten sind im Geschäftsbericht 2018-2019 Seite 10 ff. und im Lagebericht 2022 Seite 8 bis 17 dargestellt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wurden durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit Datum vom 10. Juli 2023 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Personalstruktur

Im Verband waren im Jahr 2022 508 Mitarbeiter*innen (bzw. 327,13 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Davon waren 413 Mitarbeiterinnen weiblich und 95 Mitarbeiter männlich. 166 Mitarbeiter*innen waren in einer Vollzeitbeschäftigung tätig, davon 118 Frauen und 48 Männer. Eine Teilbeschäftigung übten 342 Personen aus; davon 295 weibliche Mitarbeiterinnen und 47 männliche Mitarbeiter. Neben 20 Auszubildenden hat eine Person Freiwilligendienst geleistet.

Insgesamt waren 78 Personen ehrenamtlich tätig.

Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Die Erträge und Aufwendungen des Jahres 2022 sowie die Erläuterungen zu wesentlichen Veränderungen der Posten sind im Lagebericht 2022 auf Seite 18 bis 21 dargestellt.

In den dort dargestellten sonstigen betrieblichen Erträgen sind 199.132,77 € an Mitgliedsbeiträgen, 1.282.469,32 € an Spenden zur Verwendung im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2021 (gewährt durch AWO International e.V.) sowie Konzessionseinahmen (Lotteriemittel) in Höhe von 674.670,24 € des ideellen Bereichs enthalten. Weitere 671.146,57 € an Konzessionseinahmen (Lotteriemitteln) wurden an selbständige AWO Kreisverbände bzw. den Regionalverband weitergeleitet.

Von den Betriebskostenzuschüssen und sonstigen Zuschüssen entfallen 272.480,52 € auf Mittel aus der Zuwendungs- und Transparenzvereinbarung 2022 zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Land Nordrhein-Westfalen, 1.364.967,80 € auf weitere Bundes-, Landes- und kommunale Mittel. Darüber hinaus enthält der Posten Erstattungen im Zusammenhang für Ausbildungen, Langzeiterkrankungen und Corona.

Die zweckentsprechende Verwendung Mittel aus der Zuwendungs- und Transparenzvereinbarung 2022 wurde durch eine gesonderte Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers bestätigt.

Die Aktiva (Mittelverwendung) und die Passiva (Mittelherkunft) der Bilanz zum 31.12.2022 sowie die Kapitalflussrechnung sind im Lagebericht auf den Seiten 22 bis 26 zu finden.

Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Mit der Tochtergesellschaft AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH wurden im Geschäftsjahr 2022 Umsätze aus Vermietungen und Verpachtungen sowie Verwaltungsdienstleistungen erzielt, die mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse betragen.

Ergänzende Angaben nach den Transparenzstandards der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Leitungs- und Aussichtsstrukturen

Nach § 5 der Satzung sind die Organe des Vereins die Bezirkskonferenz, das Präsidium, der Vorstand und der Bezirksausschuss. Die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen sind damit klar geregelt. Gesetzliche Vertreter sind der Vorstand ergänzt um einen besonderen Vertreter nach § 30 BGB. Die Aufsicht der gesetzlichen Vertreter obliegt primär dem Präsidium und der Revisoren.

Die Bezirkskonferenz beschließt eine Geschäfts‑ und Wahlordnung für die Konferenz und wählt das Präsidium und die Revisoren. Die Bezirkskonferenz nimmt die Jahresberichte und den Prüfungsbericht für den Berichtszeitraum entgegen und beschließt über die Entlastung des Präsidiums sowie über Satzungsänderungen.

Der Bezirksausschuss unterstützt die Arbeit des Präsidiums und des Vorstands des Bezirksverbands. Er wird vom Präsidium und dem Vorstand des Bezirksverbands über die allgemeine soziale und sozialpolitische Entwicklung sowie über die Arbeit im Bereich des Bezirksverbands unterrichtet. Er berät über die Aufnahme neuer und den Ausbau bestehender Arbeitsgebiete und gibt Empfehlungen ab.

Für das Präsidium und den Vorstand bestehen jeweils Geschäftsordnungen mit Regelungen zum Verantwortungsbereich und Aufgabenfestlegung.

Die Aufgaben des Präsidiums sind in § 7 der Satzung und der Geschäftsordnung niedergelegt und betreffen neben der Zustimmung zu grundsätzlichen Fragen der Verbandsführung, der sozialpolitischen Leitlinien sowie der strategischen Steuerung der Unternehmen, die Beschlussfassung über die Grundsätze und Richtlinien zur Förderung des freiwilligen Engagements insbesondere die Aufsicht des Vorstandes. Das Präsidium hat für besondere Themenbereiche folgende Ausschüsse gebildet:

  • Präsidialausschuss,

  • Finanzausschuss,

  • Ausschuss Sozial‑ und Verbandspolitik.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt in Ergänzung der satzungsmäßigen Bestimmungen die Verantwortung des Vorstandes einschließlich der zustimmungspflichtigen Sachverhalte. In der Geschäftsordnung und dem dazu bestehenden Organigramm ist die Aufgabenverteilung klar geregelt. Daneben existiert ein QM‑Handbuch, das weitere Arbeitsanweisungen etc. enthält.

Die Mitglieder des Präsidiums verfügen über die erforderlichen Qualifikationen.

Strukturen und Prozesse die eine angemessene Planung, Beschaffung, Durchführung und Mittelverwendung gewährleisten

Ein Organisationsplan, aus dem der Organisationsaufbau sowie die Arbeitsbereiche ersichtlich sind, liegt in Form eines Organigramms vor. Entsprechend ergeben sich Aufgabenbereiche und Weisungsbefugnisse. Ergänzende Regelungen finden sich im Qualitätsmanagementsystem, das regelmäßig überprüft wird.

Planungsrechnungen, insbesondere Wirtschaftsplan, Stellenplan und Liquiditätsplanung werden vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres durchgeführt und in der Umsetzung anschließend durch das Controlling überwacht. Die Leitungsebene wird regelmäßig über finanzielle Kennzahlen und Entwicklungen informiert. Der zweckentsprechende Einsatz der Mittel wird geplant und überwacht. Die Verwendung sämtlicher Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V. wendet die Regelungen des AWO-Governance-Kodex (Verbindliche Richtlinie) konsequent an.

Die Jahresabschlussprüfung wurde um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert. Beanstandungen haben sich auch bei dieser Prüfungserweiterung nicht ergeben.

Vergütung und Gemeinnützigkeit/Qualifikation und Verantwortung

Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und die Verantwortung der jeweiligen Person und der branchenübliche regionale Rahmen berücksichtigt. Die Vergütung der Mitarbeiter*innen erfolgt nach dem Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen. Vorstand und einzelne leitende Angestellte werden außer Tarif vergütet, wobei der branchenübliche Fremdvergleich, die Qualifikation und die Verantwortung die mit der Tätigkeit verbunden ist, berücksichtigt wird.

Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.