Auch für eine kurze Zeit bestens versorgt – unsere Kurzzeitpflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die teilstationäre Pflege noch nicht umsetzbar ist oder wenn die häusliche Pflege ausgesetzt werden muss: Für all diese Fälle bietet sich Kurzzeitpflege in einem AWO-Seniorenzentrum an.
Von Aachen über Niederzier bis Weilerswist: In den AWO-Einrichtungen unserer Tochtergesellschaften, der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH (AWO GesA), finden Sie bezirksweit Kurzzeitpflegeplätze.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn der Pflegebedürftige in einer plötzlichen oder geplanten Übergangssituation mindestens Pflegegrad 2 hat.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten der Kurzzeitpflege werden bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Planung mit Ihrer Pflegekasse über die genauen Leistungen zu sprechen.
Wenn Sie einen Kurzzeitpflegeplatz suchen und Beratung benötigen, wie der Einzug in eine Pflegeeinrichtung organisiert werden muss, finden Sie hier mehr Informationen und immer eine*n kompetente*n Ansprechpartner*in: