AWO Mittelrhein begrüßt, dass Gerhard Schröder die höchste AWO-Auszeichnung aberkannt wurde.
AWO erkennt Heinrich-Albertz-Friedenspreis ab.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder den von ihr 2005 vergebenen Heinrich-Albertz-Friedenspreis aberkannt. Für Axel Heiner Dabitz, Mitglied des Bundespräsidiums der AWO und Präsidiumsvorsitzender der AWO Mittelrhein, ist dies ein richtiger und wichtiger Schritt, er betont: Gerhard Schröder stützt durch seine öffentlichen Äußerungen und sein Festhalten an Aufsichtsratsposten in russischen Staatsunternehmen ein undemokratisches Regime und einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Er scheint sich offensichtlich von den Werten, für die der Heinrich-Albertz-Friedenspreis und die AWO einstehen, abgekehrt zu haben. Daher ist es nur folgerichtig, das ihm die AWO diese hohe Auszeichnung aberkennt.
Der Heinrich-Albertz-Friedenspreis ist die höchste Würdigung, die der Wohlfahrtsverband vergeben kann. Mit ihm zeichnet die Arbeiterwohlfahrt Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement für den sozialen Frieden aus. Die AWO verbindet damit eine Aufforderung an die Gesellschaft und die sie tragenden Gruppen, sich der Bedeutung von Toleranz und der Unterstützung sozial Benachteiligter für ein friedliches Zusammenleben der Menschen immer bewusst zu sein. Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch das Präsidium. Im August 2005 wurde Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder durch die AWO mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis geehrt.
Auch Sabine von Homeyer, Vorständin der AWO Mittelrhein, begrüßt die Entscheidung. „Die Arbeiterwohlfahrt versteht sich seit ihrer Gründung auch als Teil einer zivilgesellschaftlichen Bewegung für den Frieden. Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen und muss auf das Schärfste verurteilt werden. Die andauernden geschäftlichen Verbindungen Gerhard Schröders nach Russland und seine Weigerung, sich konsequent von Putin zu distanzieren, lassen sich nicht mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis der AWO vereinbaren.“