Bezirkskonferenz beschließt mit großer Mehrheit Änderungen der Satzung

Präsidium, Bezirksausschuss und Vorstand haben im Laufe des Jahres 2021 intensiv über die Notwendigkeiten einer Änderung der Satzung des AWO Bezirksverbands Mittelrhein e.V. beraten, die sich aus dem Jahressteuergesetz 2020 ergeben. Zugleich wurde diskutiert, wie man die Satzung „pandemiefest“ machen könne.

Präsidium und Vorstand haben dann einvernehmlich beschlossen, die für Satzungsänderungen allein zuständige Bezirkskonferenz mit dem Vorgang zu befassen.

Mit Blick auf die leider ja nach wie vor bedenkliche Pandemielage haben Präsidium und Vorstand – wie schon zur Bezirkskonferenz 2020 – auf Grundlage von Art. 2 § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eine Abstimmung in Textform ermöglicht.

Zur Teilnahme an dem Abstimmungsverfahren waren im Zeitraum 02.11.2021 bis 30.11.2021 insgesamt 100 Delegierte aufgerufen.

Bis zum Ende der Abstimmungsfrist am 30.11.2021 haben sich 79 Delegierte, d.h. weit mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt.

Am 01.12.2021 fand unter notarieller Aufsicht die Auszählung der Stimmen statt.

Bei 79 gültigen Stimmen stimmten 76 Delegierte mit „ja“, ein*e Delegierte mit „nein“, zwei Delegierte enthielten sich.

Der Vorschlag zur Satzungsänderung ist damit erfreulicherweise mit einer sehr breiten Mehrheit angenommen worden.

Die Satzung wird nach erfolgter Eintragung ins Vereinsregister veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht