Qualifizierung für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen

gemäß der Personalverordnung KiBiz

In der Personalverordnung vom 04. August 2020 wurden verschiedene neue Berufsgruppen aufgenommen. Diese Berufsgruppen müssen für den Einsatz auf Fachkraftstunden eine Qualifizierung im Umfang von 160 Zeitstunden nachweisen.
Ziel der Qualifizierung ist es die Teilnehmer*innen auf bedeutsame Handlungsfelder im Arbeitsfeld Kita vorzubereiten.
Die Module orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW. Die Fortbildungsinhalte sind am kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erziehenden an Fachschulen und Fachakademien angelehnt.

DIE QUALIFIZIERUNG RICHTET SICH AN FOLGENDE BERUFSGRUPPEN:

  • Personalverordnung § 2 Abs. 2 Nr. 4: Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben
  • Personalverordnung § 20 Abs. 3: Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen.
  • Personalverordnung § 11 Abs. 2: Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theater-pädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, sowie Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft.

Darüber hinaus wird von zwei weiteren Berufsgruppen eine Fortbildung im Umfang von 160 Stunden gefordert.

Betroffen hiervon sind:

  • Personalverordnung § 8 Personen mit einer Ausnahmegenehmigung der Landesjugendämter für den Einsatz als Fachkraft
  • Personalverordnung § 11 Abs. 5 Einsatz von Ergänzungskräften im Rahmen von Fachkraftstunden

Die Qualifizierung richtet sich ebenso an Interessierte, die ihre fachpraktischen Kenntnisse im Bereich der Kindheitspädagogik und im beruflichen Handlungsfeld der Erzieher*in auffrischen oder vertiefen wollen.

UMFANG UND KURSSTRUKTUR:

Die Qualifizierung umfasst insgesamt 27 Schulungstage (160 Zeitstunden / 213 Unterrichtstunden). Davon 20 Präsenztage und 7 Tage, die mit Selbstlernmodulen, und der Vorbereitung und Durchführung einer praktischen Projektarbeit gefüllt sind.

Durch die unterschiedlichen Handlungsfelder begleitet Sie ein praxiserfahrenes und in der Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften erprobtes Dozententeam. Sie werden darin unterstützt, theoretisches Wissen mit konkreten Situationen aus der Kita-Praxis zu verknüpfen sowie praktische Handlungsschritte/Methoden zu entwickeln. Dabei ist die Praxisanleitung ein wichtiges Bindeglied zwischen den Lernorten Theorie und Praxis.

Die Qualifizierung findet vor Ort in den Räumen des jeweiligen Bildungswerkes statt (optional können einzelne Präsenzveranstaltungen auch als Online Schulung durchgeführt werden).

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