Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Vielen Dank für Ihr Interesse daran, uns bei der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu unterstützen. Wir nehmen die Verantwortung für die Einhaltung ethischer und nachhaltiger Praktiken in unserer Lieferkette sehr ernst und schätzen die Zusammenarbeit mit hinweisgebenden Personen, die dazu beitragen, unser Engagement zu stärken.
Hier geht es zur menschenrechtlichen Grundsatzerklärung.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards in Lieferketten sicherzustellen. Es erlegt uns die Pflicht auf, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in unserer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.
Warum sind Hinweise wichtig?
Hinweise von Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen, Kund*innen und anderen Interessengruppen sind von großem Wert, um mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aufzudecken. Diese Hinweise können dazu beitragen, Missstände zu beseitigen und unsere Lieferkette verantwortungsbewusster zu gestalten.
Wie können Sie einen Hinweis geben?
Die Einreichung eines Hinweises ist einfach und vertraulich. Wir nehmen Datenschutz und den Schutz unserer Hinweisgeber sehr ernst.
Geben Sie hier Ihren Hinweis ab!
Im folgenden erläutern wir Ihnen die möglichen Meldekanäle:
1.) online System
Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein!
Sie werden beim Klick auf den Link direkt zu einem Meldesystem weitergeleitet.
https://hinschg.netter.online/kl235076523
2.) Telefonische Hotline, persönliche Terminvereinbarung
Telefon: 0211 972 635 23
3.) Posteingang
net.ter GmbH
Interne Meldestelle für den AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V. und die AWO GESA GmbH
Kaistr. 5
40221 Düsseldorf
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