AWO Prämie

Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Mach mit bei unserer Kampagne für Mitarbeitende und sichere Dir 1.000 € Prämie, indem Du erfolgreich eine*n neue*n Kolleg*innen anwirbst.

Schnapp Dir 1.000 Euro!

Als Mitarbeiter*in der AWO Mittelrhein hast Du die Chance auf die außerordentliche Prämie von 1.000 € für jede Empfehlung, die zu einer Einstellung führt. Kennst Du Menschen, die perfekt zu uns passen? Dann empfiehl Deinen Freund*innen, Bekannten oder Verwandten, sich bei uns zu bewerben!

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So funktioniert’s:

  • Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

    Fülle das Teilnahmeformular aus.

  • Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

    Leite das ausgefüllte Formular an den*die Bewerber*in weiter.

  • Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

    Bitte den*die Bewerber*in, das Formular zusammen mit der Bewerbung einzureichen.

  • Die AWO Mittelrhein fördert, begleitet und unterstützt Menschen jeder Generation, Nationalität, Religion und jeden Geschlechts. Sie ist demokratisch und föderativ aufgebaut. Sie verbindet freiwilliges Engagement mit professionellen Dienstleistungen.

    Sobald der*die Bewerber*in bei uns startet, erhältst Du 1.000 € brutto mit der nächsten Abrechnung!

10 FAQs zur AWO Prämie

  • Wer kann werben?

    Alle Mitarbeitenden und Auszubildenden des AWO Bezirksverbands Mittelrhein e.V. und seiner Tochtergesellschaften (AWO GESA GmbH, AWO WohnBau GmbH, AWO Der Sommerberg GmbH). Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind Mitarbeitende, die aktiv oder zeitweise in der Personalbeschaffung tätig sind, sowie Betriebsräte, die aktiv im Bewerbungsprozess mit der empfohlenen Person involviert sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses bereits das Unternehmen bzw. den Verein verlassen haben.

  • Wer kann geworben werden?

    Es können nur neue Mitarbeitende mit diesen Qualifikationen geworben werden: staatlich anerkannte Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Mitarbeitende mit abgeschlossenem Studium in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Psychologie, Ergo-, Physio oder Sprachtherapie, Altenpfleger*in, Gesundheits-/Krankenpfleger*in, hauswirtschaftliche Fachkraft, IT Administrator*in, Sachbearbeitung Personal/Verwaltung.

    Zusätzlich für die AWO GESA GmbH: Pflegefachkräfte, Pflegefachassistent*in, Fachkraft Hauswirtschaft
    Zusätzlich für die AWO WohnBau GmbH: Architekt*in/Innenarchitekt*in (abgeschlossenes Studium), Immobilienfachmann*frau, Mitarbeitende mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder abgeschlossener Ausbildung im Facility Management
    Zusätzlich für den AWO Bezirksverband MIttelrhein e.V.: Fachinformatiker*in für Systemintegration, Mitarbeitende mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung, abgeschlossenes Studium BWL oder Soziale Arbeit.

    Die Prämie wird auch gezahlt, wenn die empfohlene Person in ein Teilzeit- und/oder ein befristetes Arbeitsverhältnis mit uns eintritt. Es besteht kein Prämienanspruch bei Zustandekommen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, eines Ausbildungsvertrages oder eines Vertrages eines Dualen Studiums mit der empfohlenen Person.

  • Wo erfahre ich, wen wir suchen?

    Auf www.awo-jobs.de sowie auf den Homepages des AWO Bezirksverbands Mittelrhein e.V. und seiner Tochtergesellschaften (AWO GESA GmbH, AWO WohnBau GmbH, AWO Der Sommerberg GmbH).

  • Was muss ich weiter tun?

    Fülle einfach das TEILNAHME-FORMULAR mit den nötigen Kontaktdaten aus, unterschreibe die Einverständniserklärung und bitte dann deine*n Freund*in, Bekannte*n, Verwandte*n, dieses beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen unter „Zeugnisse“ der Bewerbung an uns beizufügen.

    Bitte beachte, dass das Formular nach Eingang einer Bewerbung bei uns nicht nachgereicht werden kann. Die Prämienberechtigung besteht in diesem Fall nicht.

  • Wie oft kann ich teilnehmen?

    Unbeschränkt oft – im Rahmen der Teilnahmebedingungen wird jede erfolgreiche Empfehlung prämiert.

  • Darf ich die Prämie behalten, wenn das Arbeitsverhältnis der empfohlenen Person mit der AWO wieder endet?

    Ja, es ist auch keine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses mit der empfohlenen Person vorgesehen.

  • Wie erfolgt die Auszahlung der Prämie?

    Die Prämie wird brutto mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
    Die Abrechnung und Ausschüttung der Prämie erfolgen nach Möglichkeit mit der auf die Einstellung der empfohlenen Person
    folgenden Lohnabrechnung.

  • Was ist sonst noch zu beachten?

    Die Aktion kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden, sofern betriebliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Was geschieht mit meinen Daten?

    Wir benötigen auf dem TEILNAHME-FORMULAR das Einverständnis zur zweckbezogen Datenspeicherung. Unmittelbar nach Abschluss des Prozesses, löschen wir die Daten. Nach Auszahlung einer Prämie werden lediglich abrechnungsrelevante Unterlagen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert. Im Anschluss daran werden die Unterlagen vernichtet.

    Die Einwilligung zur Datenspeicherung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, ohne dass hierdurch rechtliche Nachteile entstehen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Widerrufenden umgehend gelöscht. Das Verfahren zum Zweck der Prämienzahlung kann dann jedoch möglicherweise nicht vollständig umgesetzt werden.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wende Dich bitte direkt an Deine*n Vorgesetzte*n.

Die AWO Mittelrhein macht es möglich!