Nach Urteil vom Landessozialgericht NRW steht für die AWO Mittelrhein fest: Ein Schülertablet für den digitalen Unterricht ist ein pandemiebedingter Mehrbedarf

Kinder, die von Sozialleistungen leben müssen, haben einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter.

„Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt“, begründet das Landessozialgericht in Essen seinen Beschluss. Es handele sich um einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“, denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden. Die Kosten für das Tablet, so die Richter, stellten einen "anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf" dar. (Az. L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B)

AWO Bezirksverband Mittelrhein — Digitale Bildungsgerechtigkeit verbessern.

Die AWO Mittelrhein berät seit dem 29. April 2020 Familien, die Sozialleistungen erhalten und deren Kinder dringend einen Laptop benötigen, um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. Über 300 Anfragen haben die Mitarbeiter*innen der Integrationsagentur bisher aus ganz NRW erhalten. „Viele haben mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Musteranträge und mit eindeutigen Schulnachweisen über die Notwendigkeit eines Laptops Anträge bei den für sie zuständigen Jobcentern gestellt. Seit Tagen jedoch regnet es Ablehnungen durch die Jobcenter“ erklärt die Projektleiterin der Initiative „Schulcomputer für alle“, Mercedes Pascual Iglesias.

Manche Jobcenter begründen die Ablehnungen damit, dass die Computer vom Hartz IV-Regelsatz für Kinder angeschafft werden können – also von den 33 bis 55 Cent im Monat, die Kindern im Rahmen des Regelsatzes für Bildung zur Verfügung stehen. Andere Jobcenter erklären, dass Laptops etc. aus Mitteln für Bildung und Teilhabe (BuT) für jährlichen Schulbedarf bezahlt werden könnten. Doch diese 150 Euro werden bereits für Ge- und Verbrauchsmittel wie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Taschenrechner, Schultasche und Sportzeug benötigt.

Als neue Begründung dient den Jobcentern der Beschluss der Bundesregierung, insgesamt 550 Millionen Euro Sondermittel für den Kauf von Schulcomputern zur Verfügung zu stellen. Doch bislang ist die Umsetzung des Paketes unklar, und damit auch, wann und wie Kinder mit Bedarf von diesem Beschluss konkret profitieren werden.

Die AWO Mittelrhein begrüßt die Klarstellung durch das Gericht und fordert die Jobcenter und die Sozialämter auf, den Anträgen bedürftiger Eltern auf einen Schulcomputer für ihre Kinder sofort stattzugeben

Die AWO Mittelrhein e.V. hat eine Initiative „Schulcomputer für alle“ Ende April ins Leben gerufen, um Eltern mit wenig Geld, die für ihre Kinder einen Antrag beim Jobcenter stellen wollen, zu unterstützen.

Kontakte und Links:

1. die Hotline (montags und mittwochs für jeweils zwei Stunden) 0157 34988526

2. die E-Mail-Adresse schulcomputer@awo-mittelrhein.de

3. Homepage mit Musteranträgen und Schulbescheinigungen

Schulcomputer für alle

4. Ratgeber: das Bildungsmagazin - Vielfalt Sondernummer

Bildugsmagazin-PDF

5. Erklärfilm auf Youtube in arabischer, deutscher, englischer und türkischer Sprache.

YouTube Erklärfilm

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