Schutzkonzepte sind Zeichen verwirklichter Kinderrechte

Mit dem seit Juni 2021 geltenden Kinder und Jugendstärkungsgesetz gibt es die Verpflichtung für Kitas und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe ein Schutzkonzept zu entwickeln. Mit dieser Gesetzesänderung im SGB VIII haben sich Vertreter*innen von Kitas der AWO am Mittelrhein, das Ziel gesetzt, einheitliche Standards zu entwickeln, um eine flächendeckende Grundlage für den Schutz von Kindern zu schaffen und diese in ein gemeinsames Kinderschutzkonzept zu erfassen. In einem Prozess von über einem Jahr wurden alle Perspektiven berücksichtigt von Kindern und Fachkräften über Leitungen bis zum Träger.

Ergänzt wird das trägerübergreifende Schutzkonzept mit einem einrichtungsspezifischen Teil.
Dieser wird individuell für jede Kita erstellt. Mit diesem Kinderschutzkonzept setzt die AWO am Mittelrhein ein Zeichen für das Grundrecht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt.

    Schutzkonzepte sind Zeichen verwirklichter Kinderrechte.

    Das Kinderschutzkonzept soll alle im System tätigen Personen unterstützen, ein Umfeld zu schaffen, in dem betreute Kinder, deren Familien und Mitarbeiter*innen einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander pflegen. Dies stärkt den Schutz vor Übergriffen und Machtmissbrauch jeglicher Art.

    Das Schutzkonzept ist in einen dynamischen Prozess eingebunden und wird somit stetig erweitert, ergänzt und aktualisiert.

    Das Kinderschutzkonzept wurde erarbeitet mit den Verbänden und Gesellschaften:

    • AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.
    • AWO Kreisverband Heinsberg e.V.
    • AWO Kreisverband Düren e.V.
    • AWO Kreisverband Aachen-Stadt e.V.
    • AWO-KiSA gUG
    • AWO Kreisverband Köln e.V.
    • AWO Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V.
    • AWO Kreisverband Rhein-Oberberg e.V.
    • AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.
    • Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH
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