AWO gegen Rassismus: Wie reagiere ich, wenn ich selbst Opfer von Hate Speech werde?
Hate Speech kann jeden treffen. Ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene, haupt- oder ehrenamtlich Tätige, immer mehr Menschen erfahren Hass im Netz. Angesprochen auf ihr Verhalten, berufen sich Hassredner*innen häufig auf unsere Meinungsfreiheit. Doch es gibt eine Linie zwischen Meinung und Hass, zwischen Argumenten und Beleidigungen, zwischen Kritik und einer Anstiftung, z.B. zu einer Straftat.
Grenzen setzen.
Auf Hassrede reagieren und Grenzen setzen, dazu gibt es Möglichkeiten: direkt im Netz, mit einer Meldung bei den Betreibern der Plattformen oder einer strafrechtlichen Verfolgung und zivilrechtlichen Schritten. Ratsam ist es die Vorfälle zu dokumentieren, zu speichern und durch Screenshots festzuhalten.
Reaktion im Netz:
• Mit Fakten auf Fake News antworten.
• Höflich nachfragen wie der Angriff gemeint ist und dabei um Argumente bitten.
• Einen Kommentar mit Freundlichkeit und Humor entschärfen.
• Nicht mit Beleidigungen reagieren.
• Den Plattformbetreiber informieren und das Profil melden.
Möglichkeit rechtlicher Schritte:
Sich bei der Polizei beraten lassen, ob das Verhalten und Äußerungen angezeigt werden können, denn Hate Speech ist nicht immer strafrechtlich relevant. In NRW unter: polizei.nrw/internetwache
Wichtige Gesetze:
§111 StGB: Aufforderung zu Straftaten
§130 StGB: Volksverhetzung
§140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftateng
§185 ff StGB: Beleidigung
§186 StG: Üble Nachrede
§187 StGB: Verleumdung
§189 StGB: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
§238 StGB: Stalking
§240 StGB: Nötigung
§241 StGB: Bedrohung
Wir wünschen Ihnen und uns MEHR MUT ZUR GEGENREDE!
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