Ab August 2025 gilt die neue Entgeltordnung

Was bedeutet das für mich? Das kann ja nach Tätigkeitsfeld – Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege, Verwaltung – sehr unterschiedlich ausfallen, da die neue Entgeltordnung in manchen Bereichen stärker verändert wurde, als in anderen. So finden einige eine neue Entgeltgruppe auf ihrer Verdienstabrechnung – insbesondere, weil es erstmals eine neue S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst und eine P-Tabelle anstelle der Kr-Tabelle für den Pflegebereich gibt. Die zugrundeliegenden Tätigkeitsmerkmale haben sich in weiten Teilen jedoch nicht sehr verändert.

Wichtig ist:

Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft Ver.di haben sich zum 01.08.2025 mit der neuen Entgeltordnung auf das grundlegende Prinzip geeinigt: Durch die Überleitung in die neue EGO wird das aktuelle Niveau des individuellen Festeinkommens nicht unterschritten (ggf. werden Besitzstände gewährt). Im Gegenteil: Gerade im Sozial- und Erziehungsdienst ist endlich eine Grundlage für eine gerechtere Entlohnung geschaffen worden, um sich mit dem Vergütungsniveau des öffentlichen Dienstes messen zu können.