Geflüchtete Frauen am Arbeitsmarkt gezielt und gleichberechtigt fördern! - Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Trotz hoher Motivation, beachtlicher Berufserfahrung und uneingeschränkter Erlaubnis zu arbeiten, stehen geflüchtete Frauen vor erheblichen Barrieren, die ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erschweren. Das muss sich ändern, fordert die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW in ihrem neuesten Arbeitslosenreport.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen Ende 2019 in der Region des AWO Bezirksverbands Mittelrhein e.V. knapp 14.146 geflüchtete Frauen im erwerbsfähigen Alter Hartz-IV-Leistungen, aber nur 1.326 wurden mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Geflüchtete Frauen sind laut Arbeitslosenreport im Vergleich zu geflüchteten Männern bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung deutlich unterrepräsentiert. Der Frauenanteil der Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen beträgt in der Region im Durchschnitt lediglich 23,8 Prozent. Das ist deutlich weniger als es dem durchschnittlichen Anteil der Frauen an den Arbeitslosen in der Region (35,1 Prozent) zufolge sein müsste. „Die BA muss sich offensichtlich stärker anstrengen, um Gleichberechtigung bei der Förderung in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für geflüchtete Frauen herzustellen“, fordert Michael Mommer, Vorstandsvorsitzender des AWO Bezirksverbands Mittelrhein.

Damit sie überhaupt arbeiten oder sich qualifizieren können, brauchen viele geflüchtete Frauen bedarfsorientierte und flexible Angebote der Kinderbetreuung und Bildungs- und Qualifizierungsangebote in Teilzeit. Im Bezirksgebiet der AWO Mittelrhein lebten im Dezember 2019 knapp 10.181 von insgesamt 14.146 geflüchteten Frauen in einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft mit einem oder mehreren Kindern (73,1 Prozent). Nach Einschätzung der Freien Wohlfahrtspflege ist es wichtig, Arbeitsmarktintegration stärker als bisher als systemischen Prozess zu betrachten. Konkret heißt das, der Blick darf nicht nur auf eine zu fördernde Einzelperson gerichtet werden, etwa eine geflüchtete Frau, sondern muss auch deren soziales Umfeld, wie etwa den Lebenspartner und die Familie einbeziehen.

„Geflüchteten Frauen pauschal fehlende Bildung und mangelnde Kompetenzen zu unterstellen ist ein Vorurteil und daher falsch“, warnt Michael Mommer, dabei kritisiert er die Datenbasis der BA. In der Statistik fehlten in der Region des AWO Bezirksverbands im Durchschnitt bei 34,6 Prozent der geflüchteten Frauen Angaben zum Schulabschluss. „Hier muss dringend noch einmal genau hingeschaut und ggf. in den Erfassungsunterlagen nachgebessert werden. Wir wissen aus der Praxis unserer Dienste und Einrichtungen, dass viele geflüchtete Frauen aus ihren Herkunftsländern durchaus beachtliche Berufserfahrung mitbringen. Im hochdifferenzierten und stark segmentierten deutschen System der beruflichen Bildung wird diese jedoch oft nicht anerkannt“, so Mommer weiter.

Hintergrund:

Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamts. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz.

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