Wie funktioniert Inklusion in der Kita — Ganz praktisch. Die AWO Bezirksverbände Mittelrhein und Niederrhein informieren über Auswirkungen des geänderten Bundesteilhabegesetzes.
Am 1.1.2020 ist die dritte und zugleich umfangreichste Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist in Kraft getreten.
Ziel war, eine individuellere Unterstützung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Auch im Bereich der frühkindlichen inklusiven Bildung bedeutet dies grundlegende Änderungen.
In einer Fachtagung der AWO Bezirksverbände Mittelrhein und Niederrhein wurden am 8. Januar 2020 im AWO Marie-Juchacz-Zentrum in Köln rd. 45 interessierten Fachberatungen und Trägervertretungen die Regelungsinhalte des Bundesteilhabegesetzes im Bereich der frühkindlichen Bildung vorgestellt. Sabine Floßdorf, Referentin für Frühkindliche Bildung bei der AWO Bezirksverband Mittelrhein und Sabine Kaltenbach Mitarbeiterin des Landschaftsverbandes Rheinland gaben einen Überblick zum aktuellen Sachstand der Umsetzung des BTHG im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland, von der Notwendigkeit, Inklusion als festen Bestanteil in der Konzeption von Kindertageseinrichtungen zu verankern über die konkrete Antragstellung auf heilpädagogische Leistungen, die Bedarfsermittlung, Hinweise zu Übergangsregelungen, bis hin zu den erforderlichen Vertragsabschlüssen zwischen dem LVR und dem Träger.
Susanne Kaltenbach wies dabei insbesondere auf die für die Eltern vereinfachten Verfahren bei der Beantragung hin.
Kindern, mit oder ohne Behinderung, in ihrer Entwicklung umfassend zu fördern und sich an ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen auszurichten gehört für Sabine Floßdorf schon heute zum Selbstverständnis der AWO-Kitas. Sie stellte heraus, dass der neue Landesrahmenvertrag den Kindertageseinrichtungen ermöglicht selbst zu entscheiden, mit welchem pädagogischen Modell das Recht auf Teilhabe und auf individuelle Leistungen für Kinder mit Behinderung vor Ort umgesetzt wird.
Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des BTHG in der Frühkindlichen Bildung wurden bislang nur vom LVR selbst angeboten. Die AWO ist der erste Träger, der in Zusammenarbeit mit dem LVR selbst eine Fachtagung zu diesem Thema angeboten hat.