In der Schule gut aufgehoben
– in allen Situationen

Inklusionsbegleitung

In Nordrhein-Westfalen können Sie als Eltern entscheiden, ob Sie für Ihr Kind mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Regelschule oder eine Förderschule wählen.

Kinder und Jugendliche mit einem solchen Unterstützungsbedarf können individuelle Hilfen in Form von Schul- oder Integrationsbegleitung erhalten.
Die Beantragung erfolgt immer über das zuständige Jugendamt oder über das Sozialamt (bei Vorliegen einer körperlichen Beeinträchtigung).
Auch die jeweilige Schule wird in die Entscheidung einbezogen.

Der Sommerberg bietet für die Inklusionsbegleitung gut ausgebildete Fachkräfte, die sich am individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes/Jugendlichen orientieren.

Der Sommerberg