Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung über die Menschenrechtsstrategie

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Vorwort des Vorstands und der Geschäftsführungen

Als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege tritt der AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V. gemeinsam mit seinen Tochtergesellschaften, der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH, der Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH und der DSE – Dienstleistungen für soziale Einrichtungen GmbH, als Unternehmensverbund AWO Mittelrhein aktiv für das Wohl von Mensch und Umwelt ein.

Wir lassen uns als Tendenzbetrieb von den Werten Gerechtigkeit, Gleichheit, Toleranz, Freiheit und Solidarität als Säulen des freiheitlich-demokratischen Sozialismus (vgl. Präambel des Verbandsstatuts der Arbeiterwohlfahrt) leiten. So erbringen wir soziale Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche, Alte und Behinderte solidarisch mit ganzem Herzen.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette stellt einen fortlaufenden Prozess dar. Die AWO Mittelrhein überprüft ihr Risikomanagement jährlich und anlassbezogen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Gremien sowie eine offene Fehlerkultur sind wesentliche Bausteine hierfür.

Nachstehend lesen Sie unsere Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2 LkSG).

Verfahrensbeschreibung

Das im Herbst 2022 durch die Unternehmensleitung initiierte Risikomanagement (§ 4 Abs. 1 LkSG) unterteilt sich in die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Abs. 3 LkSG), die Durchführung einer Risikoanalyse (§ 5 LkSG), die Formulierung dieser Grundsatzerklärung, die Festlegung einzelner Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG), eines Beschwerdeverfahrens (§ 8 LkSG), sowie ein Berichts- und Dokumentationswesen (§ 10 LkSG).

Die Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens.

Risikomanagement

Im ersten Schritt hat sich die Unternehmensleitung einen Überblick über Risiken i.S.d. § 2 Abs. 2 und Abs. 3 LkSG verschafft, einen Zeitplan zur Durchführung der einzelnen Sorgfaltspflichten erstellt und sich die Begriffe der Lieferkette und der Zulieferer erschlossen (§ 2 Abs. 5 bis 8 LkSG).

Betriebsinterne Zuständigkeit

Für die Umsetzung und Einhaltung dieser Grundsatzerklärung sind der Vorstand des AWO Bezirks-verbands Mittelrhein e.V. und die Geschäftsführenden der Tochtergesellschaften verantwortlich.

Diese haben aufgrund gemeinsamen einstimmigen Beschlusses die betriebsinterne Zuständigkeit der Stabsstelle Justiziariat übertragen. Die Stabsstellenleitung ist über die auf der Homepage genannten Kontaktdaten erreichbar.

Risikoanalyse

Ziel der Analyse ist es, Ausmaß, Umfang, Wahrscheinlichkeit und Unumkehrbarkeit von regionalen, branchen, – und unternehmenspezifischen Risiken nach Risikobezeichnung und Anknüpfungs-punkten zu erkennen und zu gewichten.

Maßgeblich für die Risikoanalyse sind die gesetzlichen Kriterien des § 3 Abs. 2 LkSG, auf den § 5 Abs. 2 Satz 2 LkSG verweist. Räumlich wurden dazu der eigene Geschäftsbereich, sowie der Geschäftsbereich der unmittelbaren Lieferanten betrachtet, § 5 Abs. 1 LkSG.

Eigener Geschäftsbereich

Jede Tätigkeit des Unternehmens selbst ist auf das Gebiet des AWO Bezirksverbands Mittelrhein beschränkt. Recht und Gesetz werden von uns befolgt, dies gilt für Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, wie auch für das Recht der Kommunen und des Unternehmens (Compliance) selbst.

Unmittelbare Lieferanten

Die unmittelbaren Lieferanten sind die Unternehmen, mit denen unser Unternehmen in direkter vertraglicher Beziehung steht.

Sie haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem europäischen Ausland. Die Branchen und Gewerbe, denen sie angehören weisen eine große Vielfalt auf, beispielsweise: Automobilindustrie, Dienstleistungen, Handwerk, Informationstechnologie, Lebensmittelversorgung, Personalwirtschaft, Textilwirtschaft und Versicherungsgewerbe.

Unmittelbare Lieferanten wählen wir nach einem Punktebewertungssystem aus, welches auch die Risiken des LkSG abbildet. Wir verwenden dazu eine „Checkliste“ zu den Kriterien Nachhaltigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit einer Dienstleistung bzw. eines Produkts. So ermitteln wir in bewährter Praxis Risiken.

Prävention

Im ersten Schritt sind sich im LkSG genannte Risiken bewusst zu machen, um auf Verstöße gegen Rechte von Mensch und Umwelt zu reagieren.

Neben regelmäßigen Schulungen für Beschäftigte in dem Themenbereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Compliance und Datenschutz sensibilisieren wir einander für eine detaillierte Befassung mit einem potenziellen Vertragspartner durch unsere o.g. „Checkliste“.

Auf unsere unmittelbaren Lieferanten gehen wir aktiv zu und informieren diese über unsere Verpflichtung nach dem LkSG. Sofern unsere Verhandlungsposition es zulässt, erfolgen Vertragsabschlüsse ab 01. Januar 2024 ausschließlich unter Einbeziehung einer Klausel, die auf die Risiken und Sorgfaltspflichten hinweist.

Abhilfe

Für den Fall, dass eine Verletzung eines menschenrechts- oder umweltbezogenen Risikos eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir abgestuft nach Einflussmöglichkeit, Intensität und Häufigkeit der Verletzung angemessene Maßnahmen.

Im eigenen Geschäftsbereich wird einer Verletzung eines Risikos sofort abgeholfen und einer Beendigung zugeführt, § 7 Abs. 1 Satz 3 LkSG.

Bei einer Verletzung eines Risikos im Geschäftsbereich des unmittelbaren Lieferanten wird ein von uns strukturiertes Konzept zur Anwendung gebracht, vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 LkSG.

Zunächst wird das gemeinsame Gespräch gesucht und unsere Position zum Einhalten der Sorgfaltspflichten erneut klar benannt. Sollte der Verletzung des Risikos nicht von sich aus effektiv abgeholfen werden, so wird der*dem unmittelbaren Lieferanten eine angemessene Frist gesetzt.

Eine Beendigung der Vertragsbeziehung wird sodann in Aussicht gestellt und bei Bedarf auch vollzogen, vgl. § 7 Abs. 3 LkSG.

Wirksamkeitskontrolle

Für die jährliche Risikoanalyse haben wir uns einen Stichtag notiert. In Audit-Terminen, welche betriebsbezogen abgehalten werden, erfolgt sodann eine Auswertung der Checklisten. Auffälligkeiten, die einen begründeten Verdacht für ein Entstehen oder Andauern eines Risikos bedeuten, werden durch die Unternehmensleitung gemeinsam mit der betriebsintern zuständigen Person erörtert.

Entsprechende Abhilfen, wie zuvor genannt, werden einzelfallbezogen und angemessen umgesetzt.

Beschwerdesystem

Mitarbeitende, Lieferanten und Dritte können sich ohne Entstehen von Kosten fernmündlich oder schriftlich an das nicht weisungsgebundene Justiziariat oder per Mail (an die Funktionsadresse lieferkette@awo-mittelrhein.de) wenden und vertraulich auf menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken hinweisen.

Eine Bearbeitung erfolgt unverzüglich. Dieses Beschwerdesystem wird jährlich evaluiert. Die Hinweise fließen in den Jahresbericht ein.

Berichtswesen

Über Umsetzung und Entwicklung berichten wir beginnend ab dem ersten Quartal 2025 rückblickend auf das Vorjahr auf unserer Homepage und an unsere Mitarbeitenden. Unsere Berichte sind dort sodann für 7 Jahre abrufbar, § 10 LkSG. Ebenso berichten wir dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, vgl. § 12 LkSG.

Festgestellte prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

Unsere Risikoanalyse hat ergeben, dass mit Datum 15. September 2023 keine Verletzung einer menschenrechts- bzw. umweltbezogenen Pflicht nach § 2 Abs. 2 oder § 2 Abs. 3 LkSG im eigenen Geschäftsbereich gegeben ist.

Im Jahresabschlussbericht der AWO Mittelrhein wurde keine Pflichtverletzung ermittelt. Zudem hat unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Verletzung festgestellt, ebenso wie unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Des Weiteren konnte keine Pflichtverletzung bei einem unmittelbaren Lieferanten festgestellt werden. Es wurde von dort über keine Pflichtverletzung berichtet, noch war der medialen Berichterstattung eine Risikoverletzung zu entnehmen.

Festlegung der Erwartungen an Beschäftigte und Lieferanten

Die AWO Mittelrhein erwartet ein wertegeleitetes Denken und Handeln ihrer rund 2.800 Mitarbeitenden. Dazu zählt die Gesetzes- und Regeltreue unserer Beschäftigten.

Die Unternehmensleitung schult sie u.a. auf dem Gebiet der Compliance, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu gehen wir auch digital neue Wege und stärken die Handlungs-kompetenz der Beschäftigten durch den wachsenden Einsatz des E-Learning.

Unmittelbare Lieferanten werden durch sensibilisierende Anschreiben aufgefordert, die Sorgfalts-pflichten entlang der Lieferkette zu wahren und sich für die Minimierung erkannter Risiken einzusetzen.

Die Wahrung grundlegender menschenrechtlicher sowie umweltbezogenen Standards ist für uns Voraussetzung zur Zusammenarbeit mit ihnen. Kommt es im Einzelfall zu einer Beeinträchtigung, so erwarten wir eine lösungsorientierte Kommunikation.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen solidarischen Grüßen

Michael Mommer
Vorsitzender des Vorstands
AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.

Geschäftsführer
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH
DSE Dienstleistungen für soziale Einrichtungen mbH

Sabine von Homeyer
Vorständin
AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V.

Geschäftsführerin
AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH
DSE Dienstleistungen für soziale Einrichtungen mbH

Barbara Sowinski Dizayee
Geschäftsführerin
AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH

Tanja Osterhoff
Geschäftsführerin
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH

Boris Hammerschmitt
Stellv. Geschäftsführer
AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH

Johanna Danisch
Prokuristin
DSE Dienstleistungen für soziale Einrichtungen mbH