Wir fordern:
Mit dem Rechtsanspruch auch gute Qualität im Offenen Ganztag ermöglichen!

Im Schuljahr 2017/2018 haben rd. 300.000 Kinder, das sind 46 % der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich in NRW das Angebot der Offenen Ganztagsbetreuung in Anspruch genommen. 90 % der Grundschulen bieten die Möglichkeit des Offenen Ganztags an. Doch das Angebot reicht nicht aus. Deshalb begrüßt die AWO grundsätzlich, dass die Regierungskoalition die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz vereinbaren will.

Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeit, ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs- und Beteiligungsverfahren geben. Die AWO befürchtet, dass aufgrund des Zeitdrucks der Vereinbarungen Regelungen über eine angemessene Qualität im Offenen Ganztag auf der Strecke bleiben.

Sabine von Homeyer, Vorständin der AWO Mittelrhein stellt fest: „Es geht um die kognitive und soziale Begleitung unserer Kinder in einer wichtigen Lebensphase. Der Offene Ganztag darf nicht auf die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert werden. Der Rechtsanspruch muss auch die Kinder im Blick behalten. Nur ein ausreichend ausgestatteter Offener Ganztag kann alle Kinder erreichen und ihnen gleiche Bildungschancen bieten.“

Statement der Vorständin Sabine von Homeyer zur Aktion der AWO #Guter Ganztag
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