Gemeinsame Trägerkonferenz BTHG – die hat ja nun schon Tradition

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. und AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.

Bereits seit 2014 und der Umstellung auf die FINK-Förderung bieten der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. und der AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V. gemeinsame Arbeitskreise und Informationsveranstaltungen zur inklusiven Betreuung für die AWO Kitas im Bereich des LVR an.

Jede Kindertagesstätte hat den gesetzlichen und konzeptionellen Auftrag, sich für inklusive Arbeit zu öffnen und Inklusion umzusetzen, deshalb standen auch in der diesjährigen gemeinsamen Trägerkonferenz das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Umsetzung des individuellen Anspruchs der Kinder auf Teilhabe im Mittelpunkt.

Vom Antragsverfahren über die Abrechnung der sogenannten Basisleistung I, bis hin zur Qualifikation und dem Einsatz von Fachkräften - das BTHG lässt noch viele Fragen offen.

Andrea Krolzig, AWO Niederrhein und Sabine Floßdorf, AWO Mittelrhein begrüßten dazu die Vertreter*innen des Landschaftsverbandes Rheinland, die sich den zahlreichen Fragen der rund 40 Trägervertreter*innen stellten. Zuvor erläuterten Diana Heinen und Janina Gerdes, das Verfahren der gesetzlich verankerten Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung.

„Der Teilhabebedarf des Kindes, ist die Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Basis für die inklusive Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen“, betonte Sabins Flossdorf.

Die Trägerkonferenz bot einmal mehr den Rahmen sich zu den damit verbundenen Anforderungen und Aufgaben auszutauschen.
Dafür ein herzliches Dankeschön an die Vertreter*innen des LVR für ihre Mitwirkung und kompetente Unterstützung.

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