Tarifeinigung für die Beschäftigten der AWO in NRW bringt 3,8 Prozent mehr für alle!

Bereits in der zweiten Verhandlungsrunde konnten wir mit der Gewerkschaft ver.di zu einer Tarifeinigung kommen. Dass es in diesen schwierigen Zeiten zu kurzen, dafür aber nicht weniger produktiven Tarifverhandlungen kam, begrüßen wir ebenso, wie die Bereitschaft der Gewerkschaft, angesichts der pandemischen Lage und der damit verbundenen Herausforderungen auf Arbeitsniederlegungen zu verzichten.

So konnten auf Grundlage unseres Angebotes vom 22. Januar 2021 zielführende Gespräche für einen soliden, verlässlichen und nachhaltigen Tarifvertrag erfolgreich geführt werden.

Dabei konnten für Sie unter anderem folgende Ergebnisse erzielt werden:

  • Bei einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2023 werden die Entgelte in zwei Schritten zum 1. Februar 2021 um zwei Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8% und damit insgesamt um 3,8 % erhöht. Die erste Anhebung ist zudem um eine Erhöhung von mindestens 50 Euro verbunden;
  • Die Zulage für Erzieher*innen im OGS-Bereich wird ab Oktober 2021 in zwei Schritten von derzeit 90 Euro auf zunächst 110 Euro und weiter auf 130 Euro gesteigert;
  • Im KiBiZ-Bereich erfolgt ab dem kommenden KiTa-Jahr für Kinderpfleger*innen und andere als gleichwertig anerkannte Ergänzungskräfte mit mind. 2-jähriger Ausbildung eine Höhergruppierung in die EG 5;
  • Beginnend ab Oktober 2021 erfolgen im Pflegebereich Verbesserungen bei einzelnen Zulagen und Zuschlägen, die dazu beitragen, dass die Arbeiterwohlfahrt weiterhin ein für die Beschäftigten attraktiver Arbeitgeber bleibt;

Weitere Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Details zur Tarifeinigung.

Angesichts der besonders hervorzuhebenden Kompromissbereitschaft beider Seiten sind wir uns sicher, auch die noch offenen Fragestellungen – insbesondere die Tarifierung einer Jobrad-Lösung – im Sinne der Beschäftigten zeitnah gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di lösen zu können.

Details zur Tarifeinigung

1. Entgelt

a) Lineare Erhöhung

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen, der Tabellenwerte der Entgeltgruppe 2Ü, der besonderen Tabellenwerte für Leitungen und Stellvertretungen von Kindertagesstätten und der Anlage A zur Sonderreglung für Beschäftigte in Servicediensten) werden

- ab dem 1. Februar 2021 um 2,0%, mindestens aber 50 Euro und

- ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8% erhöht.

Tarifliche Entgeltbestandteile, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden

- ab dem 1. Februar 2021 um 2,0% und

- ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8% erhöht.

b) Auszubildende

Die Ausbildungsvergütungen werden

- ab dem 1. Februar 2021 um 25 Euro und

- ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht.

c) Früheste Kündigung der Entgeltregelungen: 31.5.2023 (Laufzeit 28 Monate)

2. JobRad

Die Tarifvertragsparteien nehmen unverzüglich Verhandlungen über einen TV Entgeltumwandlung JobRad auf.

3. Zulagen

a. Beschäftigte mit einer Eingruppierung als Pflegepersonal (Kr-Gruppen) erhalten ab dem 1. Oktober 2021 eine monatliche Zulage von 95 Euro (VK) (Pflegezulage); die Pflegezulage wird zum 1. Juli 2022 auf 145 Euro (VK) erhöht.

Ab dem 1. Januar 2023 nimmt die Pflegezulage an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Protokollerklärung:

In dieser Pflegezulage ist die Zulage für Pflegekräfte i.H.v. 25 €, die nach der Tarifeinigung des TVöD vom 25.10.2020 als separate Zulage gezahlt wird, enthalten.

b. Die monatliche Zulage für pädagogische Fachkräfte im OGS-Bereich gem. § 16 Abs. 6b TV-Ü AWO NRW wird zeitgleich mit der Einführung der Pflegezulage zum 1. Oktober 2021 von 90 Euro auf 110 Euro (VK) und zum 1. Juli 2022 auf 130 Euro (VK) erhöht.

c. Die Wechselschichtzulage wird ab dem 1. Oktober 2021 von 105 Euro monatlich auf 155 Euro monatlich erhöht. Die Zulage wird ungekürzt auch an Teilzeitbeschäftigte gewährt. Die Erhöhung gilt nicht nur für die Pflege, sondern für alle Hilfebereiche, z. B. auch in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.

d. Der Nachtzuschlag gem. § 14 Abs. 1 b) TV AWO NRW wird

- ab dem 1. Oktober 2021 von 1,70 € auf 2,10 € und

- ab dem 1. Oktober 2022 auf 2,50 € erhöht.

4. Eingruppierung:

Kinderpfleger*innen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben und in KiBiz finanzierten Einrichtungen beschäftigt sind, werden mit Wirkung zum 1. August 2021 in die EG 5 eingruppiert. Die Höhergruppierung erfolgt abweichend von § 21 Abs. 4 TV AWO NRW stufen- gleich und taggenau.

Protokollerklärung:

Sozialassistent*innen mit abgeschlossener 2jähriger Ausbildung, die in KiBiz finanzierten Einrichtungen beschäftigt werden, werden Kinderpfleger*innen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung, die in KiBiz finanzierten Einrichtungen beschäftigt werden, gleichgestellt. Ebenso gleichgestellt werden Beschäftigte mit abgeschlossener mind. 2-jähriger, gleichwertiger Ausbildung, die auf Arbeitsplätzen von Kinderpfleger*innen beschäftigt werden, soweit und solange sie aufgrund der Personalverordnung im KiBiz als gleichwertige Ergänzungskräfte anerkannt werden.

5. Praxisintegrierte Ausbildung:

Auf Schüler*innen in der praxisintegrierten Ausbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher werden ab dem 1. August 2021 alle Regelungen des TV-A AWO NRW entsprechend angewendet.

6. Es wird vereinbart, nach Ende der Sommerferien 2021 Tarifgespräche aufzunehmen über:

a. Klarstellungen zur bestehenden Regelung der betrieblichen Altersversorgung (§ 29 TV AWO NRW)

b. Überarbeitung der Thematik Mehrarbeit und Überstunden

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