Die AWO Mittelrhein nimmt Stellung: Rechts- und regelwidriges Verhalten hat in der Arbeiterwohlfahrt nichts zu suchen
Unrechtmäßige Vorfälle in AWO-Kreisverbänden und -Gesellschaften außerhalb des Bezirksgebiets der AWO Mittelrhein haben die Arbeiterwohlfahrt in den letzten Wochen tief erschüttert. Der AWO Bezirksverband Mittelrhein verurteilt alle Fälle, bei denen sich wenige bereichert und damit dem gesamten Verband erheblichen Schaden zugefügt haben.
„Wenn die gegen die AWO Kreisverbände und Gesellschaften in Waren, Thüringen, Frankfurt und Wiesbaden erhobenen Anschuldigungen zutreffend sind, entspricht das in keiner Weise unserem Verständnis der AWO-Werte“, stellt Andreas Johnsen, Vorsitzender des AWO Bezirksverbands Mittelrhein fest und betont: „Vetternwirtschaft und Maßlosigkeit, wie Sie in den genannten Fällen vorzuliegen scheinen, widersprechen unserem Selbstverständnis und dem für uns verbindlichen AWO Governance-Kodex!“
Der AWO Bezirksverband Mittelrhein, seine Tochtergesellschaften und Kreisverbände wenden diesen seit November 2017 strikt an. Die „Verbindlichen Richtlinien der AWO in Deutschland für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und -kontrolle“ (AWO Governance-Kodex) fordern klare Organisationstrukturen, eindeutige Abgrenzungen, klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Gremien und Organe, verbindliche Kommunikationsstrukturen und Berichtspflichten zwischen den Gremien und Organen, verantwortungsvolle Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion sowie Frühwarnsysteme für Risiken.
Der Kodex ist bindend für alle AWO Gliederungen und Unternehmen mit hauptamtlichem Personal und stellt sicher, dass Aufsicht und Führung klar getrennt sind und Aufsichtsorgane und Geschäftsführungen ohne Interessenskonflikte Entscheidungen ausschließlich im Interesse und zum Wohle der AWO und auf der Grundlage ihrer Werte fällen. Die Richtlinien machen auch Vorgaben zur Bestellung, Anstellung und Vergütung von Geschäftsführungen. Der AWO Governance Kodex hat die bereits 2010 vom AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. verabschiedeten „Grundsätze der AWO Mittelrhein für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle“ abgelöst.
Sowohl die Einhaltung des Governance-Kodex durch den AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. als auch die Erfüllung der Erklärungspflichten der Untergliederungen werden jährlich vom AWO Bundesverband und vom Wirtschaftsprüfer geprüft. Beanstandungen hat es bisher nie gegeben. Zu Vorwürfen, die andere Gliederungen oder Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland betreffen, fordert der AWO Bezirksverband Mittelrhein lückenlose Aufklärung und transparente Prüfung. Im Übrigen verweist er auf die Stellungnahmen des AWO Bundesverbandes. Dieser plant mittlerweile seine Transparenz- und Kontrollmaßnahmen zu verschärfen.
Die Vorsitzende des Präsidiums der AWO Mittelrhein, Beate Ruland, begrüßt dies ausdrücklich: „Es ist unerträglich, wenn die in vielen AWO-Gliederungen geleistete hervorragende ehrenamtliche und hauptamtliche Tätigkeit durch eklatantes Fehlverhalten Einiger in Misskredit gerät. Deshalb unterstützen wir den Bundesverband in seinem Bestreben, den Verband vor weiterem Schaden zu bewahren und neben den schon bestehenden Regularien weitere Vorkehrungen zu treffen, dass derartige den Gesamtverband schädigende Vorgänge zukünftig vermieden werden. Das sind wir unseren Mitgliedern und Förderern schuldig!“