Weiterbildung für Geringqualifizierte verbessern

Arbeitslosenreport NRW

Eine Weiterbildung im Beruf kann Arbeitslosigkeit vermeiden und bekämpft den Fachkräftemangel. Deswegen sollten Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Geringqualifizierten ausgeweitet und verbessert werden. So kommentiert Michael Mommer, der Vorsitzende der AWO Mittelrhein, den neuen Arbeitslosenreport. Er fordert, dass die Angebote sich stärker an individuellen Bedarfen orientieren und mehr begleitende soziale Unterstützung bieten.

44,8 Prozent der Beschäftigten im Bezirksgebiet der AWO Mittelrhein, denen die Arbeitsagentur 2019 eine berufliche Weiterbildung mitfinanzierte, hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung. Vor allem ältere Arbeitnehmer*innen (19,2 %) und Alleinerziehende (7,4 %) werden zu wenig gefördert. Deshalb fordert Mommer innovative, passgenaue Weiterbildungsangebote, um lernungewohnte und geringqualifizierte Personen besser zu erreichen. Eine stärkere Modularisierung und Teilzeit-Lernangebote, längere Lernzeiten sowie Anerkennung von erreichten Zwischenzielen könnten Bausteine sein, damit mehr Geringqualifizierte eine Weiterbildung als Chance erkennen. Gefördert werden sollten auch die Übernahme von Fahrtkosten oder die Kinderbetreuung. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen solche Unterstützungs- und Fördermaßnahmen zu, die Arbeitsagenturen sollten ihren Ermessenspielraum stärker ausschöpfen“, fordert Mommer. Eine unterstützende, dezentrale Lernbegleitung beispielsweise in Kooperation mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege könnte dazu beitragen, dass benachteiligte Personen ihre Weiterbildungschancen ergreifen und nutzen.

Run auf Engpassberufe wie Altenpflege

Von insgesamt 950 Fördermaßnahmen im Bezirksgebiet der AWO Mittelrhein wurden fast 30 % in der Altenpflege gefördert. „Der Altenpflegeberuf ist von enormer gesellschaftlicher Bedeutung. Der Bedarf ist riesig“, sagt Mommer hierzu.

Den Betrieben entgegenkommen

Beschäftigte mit niedrigen Löhnen können während einer beruflichen Weiterbildung nicht auf Einkommen verzichten, da sie meist keinerlei Rücklagen haben. In den Fällen, in denen Beschäftigte wegen einer Weiterbildung ihrer normalen Arbeit nicht voll nachkommen können, benötigen Betriebe Zuschüsse, um Löhne weiterzahlen zu können., damit nicht ausgerechnet diejenigen auf eine Weiterbildung verzichten, die einen besonders großen Bedarf haben. Michael Mommer begrüßt die Möglichkeit des Entgeltzuschusses für die Betriebe für alle Weiterbildungsmöglichkeiten ausdrücklich und hofft, dass in Zukunft Betriebe in im Bezirksgebiet der AWO Mittelrhein davon angemessen Gebrauch machen werden“. 2019 gab es im Bezirksgebiet der AWO Mittelrhein 33 Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten.

Um den Betrieben zu helfen, für die Beschäftigten, die für eine Weiterbildung freigestellt werden vorübergehenden Ersatz zu finden, regt die Freie Wohlfahrtspflege regt an, Konzepte in Kooperation mit Beschäftigungsträgern zu entwickeln. So könnten solche Stellen zum Beispiel im Rahmen des Teilhabechancengesetzes mit Langzeitarbeitslosen besetzen werden.

Hier finden Sie den Datenanhang
und den Arbeitslosenreport

Hintergrund:

Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.

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