Corona Sonderzahlung 18.02.2022Beschäftigte aus Kita und OGS dürfen nicht leer ausgehen
Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer erhalten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung. Das betrifft in NRW Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, städtischen und kommunalen Kitas, bei der Polizei und Beamte in NRW. Mitarbeitende von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gehen dagegen oft leer aus.