Betreuung, Corona 15.03.2020Informationen zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen
Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.