Mindestlohndebatte für Pflegekräfte

Für Pflegebranche Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt

Auf Initiative der AWO haben der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. (AGV), die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die DRK Bundestarifgemeinschaft, der Arbeitersamariterbund (ASB) und die Volkssolidarität gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di für den Bereich Pflege die Aufnahme ins Entsendegesetz beantragt.

Hintergrund dieser Initiative ist der in den letzten Jahren besonders in der ambulanten Altenpflege ruinöse Wettbewerb. Der Markt ist von Klein- und Kleinstanbietern geprägt, die zum Teil kurzfristig kommen und gehen. Ein kontinuierliches und qualitativ hochwertiges Angebot ist damit besonders im ländlichen Bereich nicht mehr gesichert.

Aber auch die stationären Einrichtungen unterliegen mittlerweile einem erheblichen Lohndruck, da die Pflegesätze nicht nach den tatsächlichen Kosten, sondern im Vergleich zu anderen Einrichtungen ausgehandelt werden. Somit besteht auch im stationären Bereich die Gefahr einer Lohnspirale nach unten.

Eine angemessene Bezahlung darf nicht zu einem Wettbewerbsnachteil und Niedrigstlöhnen, z.B. in Pflegeheimen, führen. Für Pflegebedürftige ist es wichtig, qualifizierte Pflege zu erhalten. Dazu ist eine angemessene Vergütung erforderlich.

Rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist zur Aufnahme ins Entsendegesetz am kommenden Montag haben die genannten Verbände ihren Antrag bei Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) eingereicht. Aufgrund ihrer Initiative erwarten die Antragsteller, dass jetzt ein angemessener Mindestlohn für den Bereich Pflege ausgehandelt und verbindlich vereinbart werden kann. Der bereits im vorigen Jahr von Wilhelm Schmidt, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt, beklagten Lohnausbeutung im Sozialbereich, insbesondere in der Pflege, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Denn Pflegequalität auf hohem Niveau in Deutschland zu gewährleisten, ist im Interesse aller Beteiligten: Des Gesetzgebers, der Kostenträger, der Träger von Einrichtungen und Diensten und nicht zuletzt im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.