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Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)
Nicht bei den Kindern kürzen!
Die Organisation und die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen soll in NRW neu geregelt werden. Der dazu von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) führt in die falsche Richtung. In einem offenen Brief weist die AWO die Eltern der Kinder in ihren Kitas auf gravierende Schwachstellen des sog. Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) hin. Im Folgenden Auszüge aus der Elterninformation:
Der Rückzug des Landes aus der Defizitdeckung des Elternbeitragesanteiles an den Gesamtkosten wird vielerorts zu einer Erhöhung der Beiträge führen.
Zukünftig werden Kitas Öffnungszeitgen von 25, 35 oder 45 Stunden vorhalten; allerdings nicht an den Bedarfen der Eltern orientiert, sondern abhängig von der Haushaltslage des Landes NRW.
Das Gesetz soll bereits zum 1. August d. J. in Kraft treten, obwohl sich die Konsequenzen noch nicht abschätzen lassen und die praktische Umsetzung nicht klar ist.
Als Schlussfolgerung stellt die AWO fest, dass dieses Gesetz keine Verbesserungen bringt. Im Gegenteil: Die häufig als positiv angeführten Projekte Sprachförderung und Familienzentren werden den Einrichtungen, schlecht vorbereitet und minimal finanziert, noch zusätzlich aufgebürdet.
Gemeinsam mit den übrigen Wohlfahrtsverbänden wird die AWO dies nicht tatenlos hinnehmen und fordert deshalb: Das Land darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!
Den vollständigen Brief im Wortlaut als Pdf-Download finden Sie hier.


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