Zeitwertkonten für AWO Mitarbeiter
Bezahlte Freistellungen möglich
Köln, 22.12.2011. Als erster AWO-Bezirk in Nordrhein-Westfalen bietet die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein persönliches Zeitwertkonto an. Darauf können Teile des Gehaltes sowie Überstunden und Zuschläge eingezahlt werden, um damit Zeiten der Freistellung von der Arbeit beziehungsweise ein vorzeitiges flexibles Ausscheiden zu finanzieren.
Freistellungen sind insbesondere möglich zur Verlängerung der Zeit zur Kindererziehung, zur häuslichen Pflege von pflegebedürftigen Personen, zur persönlichen Weiterqualifizierung, zur Gesundheitsförderung sowie für mehrere Monate andauernde Arbeitspausen. Während der Zeiten der Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Für diese Zeiten wird das monatliche Gehalt aus dem Zeitwertkonto gezahlt.
Die Beträge sowie die Überstunden werden Brutto für Netto aufgebucht und verzinst. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst fällig, wenn Zahlungen aus dem Zeitwertkonto erfolgen.
„Damit wollen wir vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen und zusätzliche Möglichkeiten zur Erhaltung der Gesundheit unserer Mitarbeiter schaffen“, so Andreas Johnsen, Geschäftsführer der AWO Mittelrhein. „Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem Betriebsräten darüber eine Vereinbarung abzuschließen, die auch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verzinsung und zur Insolvenzsicherung beinhaltet“, so Andreas Johnsen weiter.
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