AWO Mittelrhein zahlt heute bereits mindestens 10 Euro in der Pflege

"Pflege-Mindestlohn verhindert sittenwidrige Dumpinglöhne"

Köln, 29.03.2010. Mindestens 10,04 Euro Stundenlohn nach Tarifvertrag zahlt die Arbeiterwohlfahrt Mittelrhein bereits heute an Pflegekräfte, die in ihren Einrichtungen und in denen ihrer Kreisverbände beschäftigt sind. Das ist weit mehr als der von der Pflegekommission empfohlene gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro im Westen. Daran wird sich auch nach der Einigung der Pflegekommission nichts zum Nachteil der Beschäftigten beim AWO Mittelrhein ändern.

„Der gesetzliche Mindestlohn“, so AWO Mittelrhein-Geschäftsführer Andreas Johnsen, „ist das richtige Mittel, den teils ruinöser Wettbewerb unter den Anbietern in der stationären und gerade auch in der ambulanten Pflege zu unterbinden und sittenwidrige Dumpinglöhne in der Pflegebranche zu unterbinden“. Fair bezahlte Arbeitsplätze würden durch einen gesetzlichen Mindestlohn sicherer.

Die Pflegekommission im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und unter dem Vorsitz des langjährigen AWO-Vorsitzenden Rainer Brückers hat sich am 25. März auf einen gesetzlichen Mindestlohn für Pflegekräfte im Westen in Höhe von 8,50 Euro und im Osten von 7,50 Euro geeinigt. Zudem war die Arbeiterwohlfahrt federführend daran beteiligt, dass die Pflegebranche in das Entsendegesetz aufgenommen wurde.


Zur Kampagne Mindestlohn



Möchten Sie die AWO unterstützen?
Sechs gute Gründe, warum es sich lohnt, Mitglied oder Förderer der AWO zu sein...